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Starke Wall Street und gute Konjunkturdaten treiben den Dax 18.15 Uhr: Der Dax hat am Donnerstag seine zur Wochenmitte erzielten Gewinne deutlich ausgebaut. Der deutsche Leitindex zog bis zum frühen Nachmittag um 1,46 Prozent auf 13.167,89 Punkte an. Die Rekordjagd an der Wall Street trieb den Dax ebenso an wie erfreuliche Wirtschaftsdaten. Auch die deutschen Nebenwerte-Indizes verzeichneten teils deutliche Gewinne: Der der mittelgroßen Werte kletterte um 1,35 Prozent auf 26.748,83 Zähler, und der legte um 0,98 Prozent auf 2.622,38 Punkte zu. Damit bewegt sich der Technologiewerte-Index wieder auf dem Niveau von Anfang 2001.
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Marktbeobachter erklärten, aus dem US-Handel kämen starke Impulse - vor allem aus der Technologiebranche. In China war die Stimmung bei privaten und mittelständischen Unternehmen auch im Dienstleistungsbereich gestiegen. Hierzulande kletterten die Papiere von an die -Spitze. Am Ende der Rangliste lag. Dow Jones knackt erstmals Marke von 25.000 Punkten 15.45 Uhr: Der US-Aktienindex Dow Jones hat am Donnerstag erstmals die Marke von 25.000 Punkten geknackt. Angetrieben wurde die Entwicklung an der Börse durch den robusten Arbeitsmarkt der USA.
Das Geld Sitzt Locker: Ausgaben Für Einkäufe Steigen
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'Fack Ju Göhte' Lässt 'Sankt Maik' Locker Hinter Sich
Die Erholung des US-Arbeitsmarkts hatte schon lange vor dem Amtsantritt von Präsident eingesetzt. Easyjet muss Gebühren bei Flugrücktritt erstatten 15:26 Uhr: Das Landgericht hat eine Vertragsklausel des Billigfliegers Easyjet zu Flughafengebühren gekippt. Die Fluggesellschaft hatte in den Geschäftsbedingungen ausgeschlossen, ihren Kunden Steuern und Gebühren zu erstatten, falls sie von ihrem Beförderungsvertrag zurücktreten. Diese Posten machen einen erheblichen Anteil des Gesamtticketpreises aus und fallen nicht an, wenn der Passagier den Flug gar nicht antritt. Das Gericht wertete die Regelung als unangemessene Benachteiligung der Verbraucher und gab damit einer Klage der Wettbewerbszentrale aus Bad Homburg statt, wie eine Justizsprecherin bestätigte. Die Airline solle keinen zusätzlichen Nutzen aus dem Rücktritt ihres Kunden ziehen, indem sie nicht angefallene Steuern und Gebühren einbehalte, sagte der Geschäftsführer der Wettbewerbszentrale, Hans-Frieder Schönheit, laut einer Mitteilung vom Donnerstag. Die Kammer drohte Easyjet ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro für den Wiederholungsfall an.